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Für einen gültigen EU-Führerschein folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Gültiger europäischer Ausweis muss vorhanden sein
Ein offizieller Wohnsitz in Kroatien für mind. 185 Tage
Erwerb einer neuen kroatischen Fahrerlaubnis bei bestandener Theorie - und Praxisprüfung
Falls eine MPU-Auflage besteht, kann der EU-Führerschein nur erworben werden, wenn noch kein Führerschein erworben wurde.
Wenn eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland erworben wird, dann ist für deren Gültigkeit in Deutschland untern anderen zu beachten, dass der Erwerb dieser Fahrerlaubnis keinesfalls während einer aktiven Speerfrist in Deutschland erfolgen kann.
Es müssen also sämtliche Verbots - und Sperrfrist abgelaufen sein, bevor ein gültiger Neuerwerb der Fahrerlaubnis im EU Ausland erfolgen kann.
❌ KEIN Aufenthaltstitel, KEINE Duldung, KEIN Unbefristeter Aufenthaltstitel - hiermit kein EU-Führerschein möglich! ❌






EU-Führerschein als Alternative zur MPU -Rechtsberatung vom Fachwanwalt

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